Hausordnung

  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Anfüttern der Fische ist nicht gestattet!
  • Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
  • Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
  • Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, bei nicht Einhaltung werden 50€ eingehoben.
  • Die Fische müssen vor dem Ausnehmen gewogen werden.
  • Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen!
  • Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. 
  • Diebstahl  ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und die Person erhält Hausverbot.
  • Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann man von der Angelteichanlage verwiesen werden.